AGB, Datenschutz und Teilnahmebedingungen
Rückbildung/Beckenbodengymnastik:
Es handelt sich um Präventionskurse nach §20 SGB V, diese werden nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet! Die Kursgebühr muss im Voraus bezahlt werden, nach erfolgreichem Ende (80% Teilnahme) des Kurses gibt es eine Teilnahmebestätigung, die dann eine Erstattung bei der Krankenkasse ermöglicht. Die Erstattungen der Krankenkassen sind unterschiedlich, bitte individuell bei der eigenen Kasse informieren. Versäumte Kurseinheiten können nicht an den Kurs angehängt werden.
Bis zwei Wochen vor Kursbeginn, ist eine schriftliche Stornierung möglich, es fallen 25 Euro Bearbeitungsgebühr an. Bei einer späteren Stornierung müssen wir 100% der Kursgebühr berechnen, außer der Platz kann durch eine Warteliste besetzt werden.
Babymassage und Erste Hilfe Kurse
Kurse, die nicht über die Krankenkassen abrechenbar sind, müssen grundsätzlich in voller Höhe selbst bezahlt werden. Die Kursgebühr muss bis eine Woche vor Kursbeginn auf das Bauchladen-Konto überwiesen sein.
(IBAN: DE73 4005 0150 0034 1860 07, BIC: WELADED1MST).
Bei einer vorzeitigen Kündigung von weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn müssen die Kosten des Kurses in voller Höhe gezahlt werden, wenn es keine Teilnehmerin gibt die nachrücken kann. Eine Kündigung ist nur in schriftlicher Form möglich.
Die Anmeldung ist verbindlich
Geburtsvorbereitung
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden die laut Hebammengebührenverordnung über die Krankenkasse abrechenbar sind (siehe Kursbeschreibung), werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden NICHT von der Krankenkasse übernommen und sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte. Die Gebühren für versäumte Kursstunden richten sich nach der Gebührenverordnung für Hebammen in NRW. Bei Änderungen in der Gebührenverordnung werden die Kosten dementsprechend angepasst. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Partner/innengebühren vom Geburtsvorbereitungskurs müssen privat gezahlt werden. Auch wenn die Partnerin/der Partner nicht teilnimmt Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Sollte die Teilnehmerin im Falle einer Verlegung nicht zum Kurs kommen können, darf die Hebamme diesen Termin nicht privat in Rechnung stellen.
Bei einer vorzeitigen Kündigung von weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn müssen die Kosten des Kurses in voller Höhe gezahlt werden, wenn es keine Teilnehmerin gibt die nachrücken kann.
Eine Kündigung ist nur in schriftlicher Form möglich.
Die Anmeldung ist verbindlich.
Ich habe die AGB, die Datenschutzerklärungen sowie die Teilnahmebedingungen gelesen,
zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.